Voraussetzungen zur Erlangung einer geförderten Miet- und Genossenschaftswohnung
* Altersgrenzen
Vollendung des 18. Lebensjahres
Anmeldung bereits ab dem vollendeten 17. Lebensjahr
* Einkommensgrenzen:
Sie suchen allein eine Wohnung? Dann darf Ihr jährliches Netto-Einkommen nicht mehr als 49.080 Euro betragen.
Wenn mehrere Personen gemeinsam eine Wohnung beziehen wollen, darf die Summe der Netto-Jahreseinkommens aller Personen die folgenden Grenzen nicht übersteigen:
eine Person | EUR 49.080 Euro |
zwei Personen | EUR 73.150 Euro |
drei Personen | EUR 82.770 Euro |
vier Personen | EUR 92.390 Euro |
Jede weitere Person | plus 5.390 Euro |
Die derzeitigen Angaben sind bis 31. Dezember 2022 gültig.
* Rechtliche Grundlagen
Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 (WWFSG 1989)
Weitere Informationen zur Förderungswürdigkeit und zur Berechnung des Einkommens können Sie
auf der Internetseite des Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 50 nachlesen.
Informationen zum Höchsteinkommen
Informationen zum Förderungswerber
Wohnungskündigung
Die Aufkündigung einer Wohnung kann zum Ende jedes Kalendermonats unter Einhaltung der Kündigungsfrist (siehe Miet-/Nutzungsvertrag) erfolgen.
Die Kündigung durch den/die Nutzungsberechtigte/n hat schriftlich – mit Unterschrift versehen - rechtzeitig per Brief zu erfolgen (Datum des Posteingangs).