Informationen zum Höchsteinkommen
Rechtliche Grundlagen:Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 (WWFSG 1989)
Weitere Informationen:Informationen zum Förderungswerber
Mitgliedschaft:Einmaliger Erlag von € 237,00 pro Wohneinheit.
Wohnungskündigung:Die Aufkündigung einer Wohnung kann zum Ende jedes Kalendermonats unter Einhaltung der Kündigungsfrist (siehe Miet-/Nutzungsvertrag) erfolgen. Die Kündigung durch den/die Nutzungsberechtigte/n hat schriftlich – mit Unterschrift versehen - rechtzeitig per Brief zu erfolgen (Datum des Posteingangs).
Anmeldung:Neubauprojekte: schriftlich per E-Mail/Post/Fax unter Angabe des gewünschten Projektes. Wiedervermietung: schriftlich per E-Mail/Post/Fax unter Angabe der gewünschten Wohnung
Hinweis:Persönliche Daten, die nicht zur Weiterverarbeitung im Rahmen von Vertragserrichtungen verwendet werden, werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gespeichert. PDF Datenschutzerklärung
Gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft "AUFBAU" reg.Gen.m.b.H. 1010 Wien, Tuchlauben 8 Firmenbuch Nummer: 93486 f, Handelsgericht Wien UID-Nr. ATU 59081102
Aufsichtsbehörde:
Bundesrevisionsverband für gemeinnützige Bauvereinigungen
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Mibag Tel.: 0800 500 808